Registrierung im Wählerverzeichnis
EU - Bürgerinnen und - Bürger, die in Deutschland leben und wählen möchten, müssen sich vorab ins Wählerverzeichnis eintragen lassen. Hierfür ist ein Antrag bei der Gemeinde des Wohnortes bis spätestens 19. Mai 2024 einzureichen. Dieses Formular ist online sowie in den lokalen Wahlämtern verfügbar. Wer bereits für die Europawahl 2019 registriert war, muss diesen Schritt nicht wiederholen. Details und Hilfestellungen zu Sonderfällen bietet die Webseite der Bundeswahlleiterin.
Optionen der Wahlteilnahme
Alle eingetragenen Wahlberechtigten können wählen, entweder persönlich im Wahllokal oder per Briefwahl. Wahllokale sind so ausgewählt, dass sie barrierefrei zugänglich sind. Informationen zu den Wahllokalen erhalten die Bürgerinnen und Bürger per Wahlbenachrichtigung, die vor der Wahl verschickt wird.
Briefwahl - wie und wo?
Die Briefwahlunterlagen können ab dem 29. April 2024 beantragt werden. Dies ist möglich per Post, online oder persönlich in den Wahlbüros, die in jedem Stadtbezirk Bonns zu finden sind. Wichtig ist, dass die Wahlunterlagen bis spätestens am Wahlsonntag, dem 9. Juni 2024, bei der zuständigen Stelle vorliegen müssen.
Keine Wahlbenachrichtigung erhalten?
Sollten Wahlberechtigte keine Benachrichtigung erhalten haben, können sie dennoch wählen, sofern sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Hierfür genügt die Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses im Wahllokal oder Briefwahlbüro. Bei Unsicherheiten hilft eine Kontaktaufnahme mit dem Wahlbüro.
Wahl und Stimmenvergabe
Bei der Europawahl hat jeder Wähler und jede Wählerin eine Stimme. Gewählt wird eine Partei, nicht einzelne Kandidaten. Die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments basiert auf den Gesamtergebnissen der Parteien, und die Reihenfolge auf der Liste bestimmt, welche Kandidaten ins Parlament einziehen.
Verfügbare Parteien und Wahlvorschläge
Bis zum 18. März 2024 konnten Parteien ihre Wahlvorschläge einreichen. Der Bundeswahlausschuss prüft diese Vorschläge und veröffentlicht eine zugelassene Liste bis zum 22. April 2024. Anders als bei Bundestagswahlen gibt es bei der Europawahl keine Wahlkreise; das gesamte Bundesgebiet gilt als ein Wahlgebiet.
Die Europawahl 2024 bietet allen Wahlberechtigten in Bonn eine wichtige Gelegenheit, über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments mitzuentscheiden. Jede Stimme zählt, um die politische Zukunft Europas mitzugestalten.
Quelle: Rundschau