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Abwahl in Alfter - Begehren gegen Bürgermeister unzulässig
Der Rat der Gemeinde Alfter bei Bonn hat entschieden, dass das Abwahlbegehren gegen den Bürgermeister Rolf Schumacher unzulässig ist. Diese Entscheidung stützt sich auf ein juristisches Gutachten. Eine Bürgerinitiative hatte zuvor Unterschriften gesammelt, um ein Begehren für die Abwahl des Bürgermeisters zu initiieren, als Reaktion auf die Erhöhung der Grundsteuer in der Gemeinde.