Sonntag, 24 März 2024 10:23

Abwahl in Alfter - Begehren gegen Bürgermeister unzulässig

Bonn und Umgebung Bonn und Umgebung fot: pixabay

Der Rat der Gemeinde Alfter bei Bonn hat entschieden, dass das Abwahlbegehren gegen den Bürgermeister Rolf Schumacher unzulässig ist. Diese Entscheidung stützt sich auf ein juristisches Gutachten. Eine Bürgerinitiative hatte zuvor Unterschriften gesammelt, um ein Begehren für die Abwahl des Bürgermeisters zu initiieren, als Reaktion auf die Erhöhung der Grundsteuer in der Gemeinde.

Gutachten bestätigt Verwaltungsentscheidung

Nachdem bei einer Sondersitzung des Rates Zweifel an der Gültigkeit hunderter Unterschriften geäußert wurden, beauftragte die Gemeinde ein externes Gutachten. Dieses kam zu dem Schluss, dass die Verwaltung mit ihrer Entscheidung, viele Unterschriften als ungültig zu betrachten, richtig lag. Besonders wurde kritisiert, dass auf den Unterschriftenlisten der Eindruck erweckt wurde, durch das Abwahlbegehren könnte noch Einfluss auf die Höhe der Grundsteuer genommen werden. Da jedoch die Grundsteuersätze vom Rat und nicht allein vom Bürgermeister festgelegt werden, wurde dies als Vortäuschung falscher Tatsachen gewertet.

654 Unterschriften ungültig

Insgesamt wurden 654 Unterschriften als ungültig erklärt. Die Argumentation der Verwaltung, dass die Bürger durch die Formulierung auf den Listen in die Irre geführt wurden, fand in dem Gutachten des renommierten Verwaltungsrechtlers Janbernd Oebbecke Unterstützung. Oebbecke, ein ehemaliger Jura - Professor an der Universität Münster, sah in den von der Verwaltung genannten Gründen eine klare Rechtfertigung für die Entscheidung.

Rechtliche Schritte der Bürgerinitiative

Die Bürgerinitiative "Alfter gegen Grundsteuererhöhung" erwägt nun, rechtliche Schritte einzuleiten, obwohl ungewiss ist, ob ein Gericht der Argumentation des Gutachters folgen würde. Da es bisher keine vergleichbaren Fälle und somit keine Rechtsprechung zu Abwahlbegehren gibt, wäre ein entsprechendes Urteil ein Novum in Deutschland. Die Kosten und der Zeitaufwand eines solchen Verfahrens, gerade vor dem Hintergrund der in anderthalb Jahren anstehenden Kommunalwahlen, sind jedoch nicht zu unterschätzen. Die Bürgerinitiative berät nun über das weitere Vorgehen, wobei auch die Möglichkeit einer Wiederholung des Bürgerbegehrens in Betracht gezogen wird.

Quelle: 1.wdr.de

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