Dienstag, 10 Dezember 2024 17:07

13 Jahre Haft für Totschlag in Siegburg gefordert

Totschlag-Siegburg Totschlag-Siegburg pixabay/Foto illustrativ

Die Strafverfolgung im Fall einer brutal getöteten Frau in Siegburg hat eine klare Forderung formuliert. Für den Angeklagten, der die Tat gestanden hat, wurde eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren beantragt. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Drogen- und Obdachlosenszene in der Region und die erschütternden Umstände des Verbrechens.

Inhaltsverzeichnis:

Die Tat: 135 Messerstiche und ein Geständnis

Die schockierende Tat ereignete sich am Neujahrstag 2024. Der 30-jährige Angeklagte gab vor dem Landgericht Bonn zu, seine 31-jährige Bekannte mit zahlreichen Messerstichen getötet zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht jedoch davon aus, dass viele der Verletzungen erst nach dem Tod des Opfers zugefügt wurden. Einige Wunden sollen sogar Tage vor dem eigentlichen Todeszeitpunkt entstanden sein.

Das Mordmerkmal der besonderen Grausamkeit wurde von der Anklage nicht aufrechterhalten. Stattdessen sieht die Staatsanwaltschaft den Tatbestand des Totschlags als erfüllt an. In ihrem Plädoyer sprach die Vertreterin der Staatsanwaltschaft von vier getrennten Vorfällen, darunter drei Körperverletzungen und einem Totschlag.

Zwei Monate unentdeckt - Der Fund der Leiche

Die Leiche der Frau wurde erst zwei Monate nach der Tat in der Wohnung des Angeklagten entdeckt. Sie lag in einer mit Wasser gefüllten Badewanne. Erst die Angehörigen fanden die Tote in der Dachgeschosswohnung in Siegburg.

Nach dem Auffinden der Leiche war der Angeklagte verschwunden. Hinweise aus dem Umfeld der Drogenszene führten die Polizei schließlich zu einem Hinterhof in der Kölner Innenstadt, wo der Mann einen Tag später festgenommen wurde.

Beziehung in der Drogenszene - Opfer und Täter kannten sich

Der Angeklagte und das Opfer hatten sich erst wenige Wochen vor der Tat am Siegburger Bahnhof kennengelernt. Beide bewegten sich in der Drogen- und Obdachlosenszene. Der Angeklagte nahm die Frau in seine Wohnung auf, doch bald entwickelten sich Konflikte. Nach Angaben des Mannes wollte das Opfer die Wohnung nicht mehr verlassen, was zu wiederholten Auseinandersetzungen führte.

Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass der Angeklagte keine legale Möglichkeit gesehen habe, seine Mitbewohnerin aus der Wohnung zu drängen, ohne sich selbst der Polizei zu stellen. Der Nebenklagevertreter, Volker Fritze, bleibt bei der Auffassung, dass es sich um einen Mord zur Vertuschung einer Straftat handelte.

Urteil erwartet

Am Mittwoch wird die vierte große Strafkammer ihr Urteil verkünden. Der Angeklagte, der bereits mehrfach vorbestraft ist, zeigte in seinem letzten Wort Reue und betonte, wie sehr er die Tat bereue. Sollte die Kammer der Einschätzung des Nebenklägers folgen, droht dem Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Quelle: www.extratimeout.com/de, 1wdr.de

 

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