Donnerstag, 17 Juli 2025 14:08

Tod eines Säuglings in Bonn

Angeklagter Vater soll Baby tödlich misshandelt haben. Angeklagter Vater soll Baby tödlich misshandelt haben. pixabay/Foto illustrativ

Am Mittwoch hat vor dem Landgericht Bonn der Strafprozess gegen einen 28-jährigen Mann begonnen, dem Totschlag und schwere Misshandlung einer schutzbefohlenen Person vorgeworfen werden. Das Opfer: ein nur wenige Wochen alter Säugling, der im November 2024 an schweren inneren Verletzungen starb. Auch die 22-jährige Mutter des Kindes steht mitangeklagt – sie soll die Taten nicht verhindert haben. Das Urteil wird Mitte August erwartet.

Inhaltsverzeichnis:

Vater aus Marokko soll Säugling in Bonner Unterkunft misshandelt haben

Der angeklagte Vater, ein marokkanischer Staatsbürger, soll seine Tochter Ende Oktober 2024 so heftig geschüttelt haben, dass sie kurz darauf ins Koma fiel und einen Monat später verstarb. Laut Anklage hielt er sie unter anderem an einem Bein fest, während der Kopf nach unten hing, wobei es zu Nasenbluten kam. Auch wurden Blutungen im Schädelinneren und ein Hirnödem festgestellt.

Die Familie lebte seit 2022 in einer Unterkunft für Geflüchtete in Bonn-Beuel. Dort teilten sich die Eltern ein Zimmer mit ihren zwei kleinen Kindern. Die verstorbene Tochter war im August 2024 geboren worden, ihr älterer Bruder im Frühjahr 2023. Es gibt bislang keine Hinweise, dass die Misshandlungen dem Umfeld in der Unterkunft bekannt waren.

Mutter beschuldigt Lebensgefährten schwerer Gewalt

Bei der Verhandlung sagte die mitangeklagte Mutter aus, dass der Vater der Kinder regelmäßig Alkohol konsumiert und danach aggressives Verhalten gezeigt habe. Am Tattag habe sie Milch zubereitet, während ihr Partner das Kind geschüttelt habe – erst spät bemerkte sie, dass das Baby nicht mehr atmete. Sie berichtete zudem, dass er sie bei Auseinandersetzungen im Zimmer eingeschlossen habe.

Die 22-Jährige spricht nach eigenen Angaben kein Deutsch. In Kontakten mit Behörden und der Heimleitung habe stets ihr damaliger Lebensgefährte kommuniziert. Die Anklage wirft ihr Beihilfe durch Unterlassen vor – sie soll die wiederholten Übergriffe beobachtet, aber nie eingegriffen oder Hilfe geholt haben.

Jugendamt war nicht informiert – Stadt Bonn äußert sich

Auf Anfrage des Westdeutschen Rundfunks erklärte die Stadt Bonn, dass in Unterkünften für Geflüchtete grundsätzlich eine Unterstützung für junge Eltern vorgesehen sei. Bei Anzeichen von Kindeswohlgefährdung würde in der Regel das Jugendamt aktiv. In diesem Fall lagen jedoch offenbar keine entsprechenden Hinweise vor.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Vater die Schreie der Tochter als störend empfand und deshalb wiederholt körperliche Gewalt gegen sie anwendete. Seit Dezember 2024 sitzt der Angeklagte in Untersuchungshaft.

Prozess dauert an – Urteil für Mitte August erwartet

Zum Prozessauftakt wies der Angeklagte alle Vorwürfe zurück. Er gab an, das Kind lediglich massiert zu haben, nachdem es angeblich krampfte. Die Schilderungen der Mutter widersprechen dieser Version deutlich. Das Gericht prüft nun die Aussagen beider Angeklagten sowie medizinische Gutachten.

Die wichtigsten Fakten im Überblick:

  1. Der Vater ist wegen Totschlags und schwerer Misshandlung angeklagt.
  2. Die Mutter wird der Beihilfe durch Unterlassen beschuldigt.
  3. Das Baby starb im November 2024 an schweren Hirnverletzungen.
  4. Die Familie stammt aus der Ukraine und lebte in einer Bonner Flüchtlingsunterkunft.
  5. Das Urteil wird voraussichtlich Mitte August 2025 verkündet.

Quelle: WDR, www.milekcorp.com/de/

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