Inhaltsverzeichnis:
- Bonner Staatsanwaltschaft erhebt schwere Vorwürfe
- Sanitäter entdecken belastendes Handyvideo
- Rechtsmedizinisches Gutachten mit tragischer Bewertung
- Urteil für Juli angekündigt
Bonner Staatsanwaltschaft erhebt schwere Vorwürfe
Der 38-Jährige soll seiner Bekannten eine tödliche Mischung aus Kokain, Ketamin und Ecstasy verabreicht haben. Die Tat ereignete sich in den frühen Morgenstunden, vor 5.30 Uhr. Die Frau war zu Besuch bei dem Mann in Euskirchen. Laut Anklage verlor sie nach und nach die Kontrolle über ihren Körper und schließlich das Bewusstsein. Trotz der lebensgefährlichen Lage soll der Angeklagte die Situation ausgenutzt und sie vergewaltigt haben.
Statt sofort Hilfe zu rufen, zog er laut Anklageschrift sein Opfer wieder an und begann, seine Wohnung aufzuräumen. Erst rund drei Stunden nach der Einnahme der Drogen wählte er den Notruf. Die Notärzte begannen umgehend mit Reanimationsversuchen, doch vergeblich – die Frau verstarb noch vor Ort.
Sanitäter entdecken belastendes Handyvideo
Ein Zufallsfund der Rettungskräfte brachte entscheidende Hinweise ans Licht. Sanitäter entdeckten das Handy des Mannes – darauf befanden sich Aufnahmen seiner Taten, gefilmt über einen Zeitraum von zwei Stunden. Die Ermittler konnten so die Abläufe rekonstruieren und Beweise sichern. Dies verstärkte die Vorwürfe gegen den Beschuldigten erheblich.
Die Staatsanwaltschaft Bonn wirft ihm nicht nur Vergewaltigung und Verabreichung von Betäubungsmitteln mit Todesfolge vor, sondern auch versuchten Mord durch Unterlassen. Laut forensischem Gutachten hätte eine frühere Alarmierung des Rettungsdienstes unter Umständen das Leben der Frau retten können. Die 42-jährige war Mutter zweier Töchter. Ihr Tod wirft viele Fragen auf, nicht nur medizinische, sondern auch moralische und strafrechtliche.
Rechtsmedizinisches Gutachten mit tragischer Bewertung
Die zentrale Rolle im Verfahren spielt das Gutachten der Gerichtsmedizin. Es zeigt, dass eine Rettung der Frau möglicherweise noch möglich gewesen wäre. Allerdings lässt sich nicht mit Sicherheit sagen, ob der Drogenmix selbst bei sofortiger Behandlung überlebbar gewesen wäre. Trotzdem wiegt das mutmaßliche Verhalten des Angeklagten schwer: Er hatte laut Anklage Kenntnis vom kritischen Zustand seines Opfers und unterließ bewusst jede Hilfeleistung. Im Raum stehen folgende Anklagepunkte:
- Vergewaltigung einer widerstandsunfähigen Person
- Verabreichung unerlaubter Betäubungsmittel mit Todesfolge
- Versuchter Mord durch Unterlassen
Urteil für Juli angekündigt
Der Prozess läuft derzeit vor dem Bonner Landgericht. Ein Urteil wird Mitte Juli 2025 erwartet. Die Verhandlung zieht sich über mehrere Termine, da Zeugen gehört und weitere Gutachten ausgewertet werden. Das öffentliche Interesse ist groß. Die Justiz steht vor der Aufgabe, ein gerechtes Urteil in einem Fall zu sprechen, der viele erschüttert.
Quelle: WDR, webrivaig.com/de