Inhaltsverzeichnis:
- Streit um Abtrennung einzelner Fälle
- Bonner Staatsanwaltschaft bleibt bei schweren Vorwürfen
- Fortsetzung des Prozesses im Juni
Streit um Abtrennung einzelner Fälle
Ein zentraler Punkt der Befangenheitsanträge war die Überlegung des Gerichts, bestimmte Anklagepunkte abzutrennen. Die Anwälte der Nebenkläger hatten dies als mögliches Zeichen der Voreingenommenheit gewertet. Das Gericht erklärte jedoch, dass solche Überlegungen in Strafverfahren üblich seien. Es handle sich um eine sachlich begründete Maßnahme, um die Übersichtlichkeit des Prozesses zu wahren.
Zudem beanstandeten die Nebenkläger, dass zwei Fragen der Staatsanwaltschaft bei einer Zeugenvernehmung nicht zugelassen wurden. Die Strafkammer argumentierte, dass dies dem Ablauf gerichtlicher Vorschriften entspreche. Willkür sei nicht erkennbar.
Bonner Staatsanwaltschaft bleibt bei schweren Vorwürfen
Der Prozess gegen den früheren Kinderpsychiater Michael Winterhoff betrifft insgesamt 36 Fälle mutmaßlicher Körperverletzung. Die Bonner Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, Kindern und Jugendlichen ein starkes Psychopharmakon verschrieben zu haben – ohne medizinische Notwendigkeit. Die Folgen für die Betroffenen seien laut Anklage gravierend:
- starke Gewichtszunahme
- chronische Müdigkeit
- Antriebslosigkeit
- fast betäubungsähnlicher Zustand
Diese Symptome traten bei mehreren Patienten auf, die in der Vergangenheit in Winterhoffs Obhut standen.
Fortsetzung des Prozesses im Juni
Der Prozess wird am 16. Juni 2025 fortgesetzt. Winterhoff bestreitet weiterhin sämtliche Vorwürfe. Seine Verteidiger sehen in den Anklagen einen Angriff auf das Lebenswerk des Arztes. Die Ermittlungen und Gerichtsverhandlungen dauern an.
Die Strafkammer betonte, dass sie weiterhin unparteiisch und nach rechtlichen Vorgaben handeln werde. Die Nebenkläger bleiben aktiv beteiligt und werden durch ihre Anwälte weiter vertreten. Die öffentliche Aufmerksamkeit für den Fall bleibt groß.
Quelle: Radio Bonn, wpblogs4free.com/de