Dienstag, 04 Februar 2025 20:48

Überfall auf Pflegerin in Bonn - Prozess gegen 29-Jährigen

Prozess-Bonn Prozess-Bonn pixabay/Foto illustrativ

In Bonn beginnt der Prozess gegen einen 29-Jährigen, der gemeinsam mit einem noch unbekannten Komplizen eine Pflegerin überfallen haben soll. Die Tat ereignete sich in einer Wohnung, in der die Frau die Eigentümerin bis zu deren Tod betreut hatte. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten und seinem Mittäter vor, die Frau mit einem Messer bedroht, gefesselt und mit einer Plastiktüte über dem Kopf in einem versuchten Raubüberfall in Lebensgefahr gebracht zu haben.

Inhaltsverzeichnis:

Überfall in Bonn - Bedrohung und Versuche, den Tresor zu öffnen

Am Tag des Übergriffs befand sich die Pflegerin noch in der Wohnung, da sie rund um die Uhr für die verstorbene Eigentümerin sorgte. Laut der Anklage drangen die beiden Täter in die Wohnung ein und sperrten die Frau ins Badezimmer. Daraufhin begannen sie gezielt nach einem Tresor zu suchen, der sich im Kleiderschrank der Wohnung befand. Mit einer Brechstange versuchten sie, den Stahlschrank zu öffnen, scheiterten jedoch bei diesem Versuch. Die Täter versuchten anschließend, die PIN des Tresors von der Pflegerin zu erfahren. Diese versicherte ihnen jedoch glaubhaft, dass sie die Zahlenkombination nicht kenne.

Der Inhalt des Tresors und das missglückte Entkommen

Im Tresor befanden sich mehrere wertvolle Gegenstände, darunter 350.000 Euro in bar, ein 1 Kilogramm schwerer Goldbarren, ein Koffer mit Schmuck und ein Koffer mit Silberbesteck. Nachdem der Versuch, den Tresor zu öffnen, gescheitert war, versuchten die Männer, den gesamten Tresor abzutransportieren. Doch als der schwere Stahlschrank im Treppenhaus zu Boden fiel, wurden Nachbarn auf die Tat aufmerksam und alarmierten die Polizei. Infolgedessen flüchteten die Täter ohne Beute.

Ermittlungen und der Prozess

Die Polizei konnte an der Tatstelle ein Brecheisen und eine Kleberolle sicherstellen, die mit DNA-Spuren der Täter belastet waren. Diese Hinweise führten schließlich zu dem 29-jährigen Angeklagten, der bereits mehrfach vorbestraft ist. Sollte er verurteilt werden, droht ihm neben einer Haftstrafe auch eine mögliche Sicherungsverwahrung. Sein Strafverteidiger, Simon Groß, erklärte, dass der Angeklagte möglicherweise bereit sei, im Laufe des Prozesses ein Geständnis abzulegen und dabei auch den Namen des bislang unbekannten Komplizen sowie den Informanten zu verraten. Ein Urteil wird Ende des Monats erwartet.

Quelle: www.24hours-news.net/de/, 1.wdr.de

Informationen

  • 1