Inhaltsverzeichnis:
- Bonner Landgericht fordert vollständige Zahlung
- Einer der größten Steuerbetrugsfälle Deutschlands
- Brite zeigt Kooperationsbereitschaft
Bonner Landgericht fordert vollständige Zahlung
Das Bonner Landgericht sprach 2020 eine Bewährungsstrafe von 22 Monaten gegen den britischen Händler aus. Zudem ordnete es die Einziehung von insgesamt 14 Millionen Euro an. Der Verurteilte zahlte zunächst drei Millionen Euro. Doch elf Millionen Euro blieben ausstehend. Es war unklar, ob diese Summe mit Zahlungen der Warburg-Bank verrechnet werden könnte.
Das Kölner Oberlandesgericht entschied jedoch, dass die Bankzahlungen keine Auswirkungen auf die Verpflichtungen des Händlers haben. Damit ist nun klar: Er muss die restliche Summe selbst zahlen.
Einer der größten Steuerbetrugsfälle Deutschlands
Der Cum-Ex-Skandal zählt zu den größten Steuerbetrugsfällen in der Geschichte Deutschlands. Aktien wurden gezielt verschoben, um sich Steuererstattungen zu sichern, die nie gezahlt wurden. Der entstandene Schaden für den deutschen Staat beläuft sich auf mehrere Milliarden Euro.
Die Hochphase des Betrugssystems lag zwischen 2006 und 2011. In dieser Zeit verdienten sich zahlreiche Händler und Banken an den illegalen Geschäften. Erst 2021 erklärte der Bundesgerichtshof die Cum-Ex-Methoden offiziell zur Straftat. Seitdem laufen zahlreiche Verfahren gegen Beteiligte.
Brite zeigt Kooperationsbereitschaft
Der Brite zeigte sich in den Ermittlungen kooperativ und lieferte wertvolle Informationen über den Skandal. Im Gegensatz dazu fiel der Steueranwalt Hanno Berger, einer der Hauptakteure, durch Widerstand auf. Berger wurde 2023 zu acht Jahren Haft verurteilt, nachdem ihn das Bonner Landgericht für schuldig befand. Später erhielt er eine weitere Haftstrafe durch das Wiesbadener Landgericht.
Die Kölner Staatsanwaltschaft setzt ihre Ermittlungen fort. Derzeit gibt es rund 130 Verfahren gegen etwa 1.700 Beschuldigte. Der britische Händler hat angekündigt, die ausstehende Summe in Raten zu zahlen. Ein Sprecher der Bonner Staatsanwaltschaft bestätigte: „Der Verurteilte stellt sich der Vollstreckung.“
Quelle: www.milekcorp.com/de/, radiobonn.de