Donnerstag, 21 August 2025 19:45

Urteil im Bonner Landgericht gegen 66-jährigen Mann

Angeklagter nach Urteil vorerst frei Angeklagter nach Urteil vorerst frei Pixabay/Foto illustrativ

Das Bonner Landgericht hat einen 66-jährigen Mann wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie Beihilfe zum Handel zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Verfahren drehte sich um ein unterirdisches Drogenlabor im Stadtteil Dransdorf. Trotz schwerer Vorwürfe blieb das Strafmaß vergleichsweise niedrig.

Inhaltsverzeichnis:

Unterirdisches Labor in Dransdorf

Die Ermittler stießen vor einem Jahr auf eine bunkerähnliche Anlage in Bonn-Dransdorf. Dort fanden sie 75.000 Liter Chemikalien sowie einen selbstgebauten Reaktor. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft sollten in dieser Einrichtung synthetische Drogen im großen Stil produziert werden. Der mögliche Gewinn wurde auf mindestens drei Millionen Euro geschätzt.

Während der Razzia war der Angeklagte in Handschellen vorgeführt worden. Zu Beginn ging die Anklage davon aus, dass er das Labor selbst betrieb. Es bestand der Verdacht, dass er Herstellung und Vertrieb der Substanzen leitete.

Rolle des Angeklagten geringer als vermutet

Im Laufe des Prozesses zeigte sich jedoch ein anderes Bild. Das Grundstück, auf dem die Anlage stand, gehörte seiner Tochter und war an Dritte vermietet. Der Vater hielt sich dort zwar regelmäßig auf, doch seine Beteiligung erwies sich als begrenzt. Laut Gerlind Keller, Sprecherin des Bonner Landgerichts, hatte der Mann erst Anfang 2024 erfahren, dass dort wahrscheinlich Drogen produziert wurden.

Daraufhin sprach er den Mieter an, der ihm als Gegenleistung für sein Schweigen 5.000 Euro höhere Miete im Monat anbot. Zudem stellte sich heraus, dass ein großer Teil der angeblich hergestellten Substanzen gar nicht in dieser Anlage produziert werden konnte.

Einfluss des Geständnisses und Aufklärung

Ein wichtiger Faktor für das mildere Strafmaß war das Verhalten des Angeklagten vor Gericht. Er legte ein Geständnis ab und trug zur Aufklärung des Falls bei. Dadurch wurde seine Rolle neu bewertet. Zudem sah das Gericht keine Fluchtgefahr, weshalb der Haftbefehl aufgehoben wurde. Bis zur Rechtskraft des Urteils bleibt der Mann auf freiem Fuß.

  • Strafmaß: zweieinhalb Jahre Haft
  • Gefundene Chemikalien: 75.000 Liter
  • Geschätzter Drogenwert: über 3 Millionen Euro
  • Zusätzliche Mietzahlung: 5.000 Euro monatlich

Weitere Verdächtige im Visier

Die Verteidigung des 66-Jährigen, vertreten durch Rechtsanwalt Michael Hakner, sprach von Fehlern und Versäumnissen bei den Ermittlungen. Nach seinen Worten konnte bewiesen werden, dass sein Mandant nicht die Hauptperson im Fall ist.

Im Verlauf des Prozesses wurde ein anderer Verdächtiger festgenommen, der möglicherweise die zentrale Rolle spielte. Damit bleibt die vollständige Aufklärung des Dransdorfer Drogenlabors weiterhin offen. Der nun Verurteilte konnte nach dem Urteilsspruch seine Familie wiedersehen. Für ihn bedeutet dies vorerst Freiheit, auch wenn die Haftstrafe noch ansteht.

Quelle: WDR, www.extratimeout.com/de

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