Dienstag, 20 Mai 2025 11:47

Unfall mit E-Scooter in Bonn-Duisdorf

Polizei warnt erneut vor Alkohol im Straßenverkehr. Słowa kluczowe Polizei warnt erneut vor Alkohol im Straßenverkehr. Słowa kluczowe pixabay/Foto illustrativ

Ein Vorfall am Montagabend in Bonn-Duisdorf wirft erneut ein Schlaglicht auf die Risiken des Alkoholkonsums im Straßenverkehr. Ein 40-jähriger Mann kam gegen 21.44 Uhr mit einem E-Scooter zu Fall und musste ins Krankenhaus eingeliefert werden. Laut Polizei war der Fahrer stark alkoholisiert.

Inhaltsverzeichnis:

E-Scooter-Unfall auf dem Gelände einer Tankstelle an der Rochusstraße

Der Unfall ereignete sich auf dem Gelände einer Tankstelle an der Rochusstraße. Der Mann befuhr das Gelände mit einem gemieteten E-Scooter, als er ohne äußere Einwirkung stürzte. Augenzeugen berichteten, dass keine weiteren Fahrzeuge oder Personen beteiligt waren.

Die Einsatzkräfte der Polizei trafen wenige Minuten später am Unfallort ein. Sie stellten bei dem Mann auffällige Ausfallerscheinungen fest. Der Betroffene blieb nach dem Sturz bei Bewusstsein, erlitt jedoch Verletzungen, die eine Einlieferung ins Krankenhaus erforderlich machten.

Alkoholwert bei 1,5 Promille – Blutprobe angeordnet

Bei der Unfallaufnahme gab der 40-Jährige an, bereits den gesamten Tag über Alkohol konsumiert zu haben. Ein durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte dies: Der Wert lag bei etwa 1,5 Promille. Aufgrund des Verdachts einer Straftat ordneten die Polizeibeamten eine Blutentnahme zur weiteren Beweissicherung an.

Der Fahrer war allein beteiligt.

Es gab keine Fremdeinwirkung.

Ein medizinischer Einsatz war erforderlich.

Der Alkoholwert überschritt die erlaubte Grenze deutlich.

Die Polizei Bonn erklärte, dass die Fahrt mit einem E-Scooter unter Alkoholeinfluss strafrechtlich relevant sein kann. Dabei kann nicht nur eine Geldstrafe, sondern auch der Verlust des Führerscheins drohen – selbst wenn der E-Scooter nicht schneller als 20 km/h fährt.

Hinweise der Polizei zum E-Scooter-Gebrauch

Die Polizei betonte erneut die geltenden Vorschriften für das Führen von Elektrokleinstfahrzeugen im öffentlichen Raum. E-Scooter unterliegen denselben Regeln wie Autos oder Motorräder. Wer alkoholisiert fährt, begeht bei bestimmten Promillewerten eine Straftat. Die Behörden weisen regelmäßig auf folgende Konsequenzen hin:

  • Ab 0,5 Promille: Ordnungswidrigkeit, Bußgeld, Punkte.
  • Ab 1,1 Promille: Straftat, Führerscheinentzug möglich.
  • Unfall unter Alkohol: Immer strafbar – unabhängig vom Promillewert.
  • Wiederholungstäter: Höhere Strafen und MPU-Anordnung.

Polizei appelliert an die Verkehrsteilnehmer

Der aktuelle Fall in Bonn-Duisdorf zeigt erneut, wie riskant Alkohol im Straßenverkehr ist – auch bei scheinbar harmlosen Fortbewegungsmitteln. Die Polizei wird weiterhin gezielte Kontrollen durchführen, um ähnliche Vorfälle zu vermeiden. Besonders in den Abendstunden und am Wochenende sollen die Streifenfahrten verstärkt werden.

Verantwortungsbewusstes Verhalten bleibt entscheidend, um Unfälle wie diesen zu verhindern.

Quelle: EXPRESS, www.globewings.net/de

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