Inhaltsverzeichnis:
- E-Scooter-Unfall auf dem Gelände einer Tankstelle an der Rochusstraße
- Alkoholwert bei 1,5 Promille – Blutprobe angeordnet
- Hinweise der Polizei zum E-Scooter-Gebrauch
- Polizei appelliert an die Verkehrsteilnehmer
E-Scooter-Unfall auf dem Gelände einer Tankstelle an der Rochusstraße
Der Unfall ereignete sich auf dem Gelände einer Tankstelle an der Rochusstraße. Der Mann befuhr das Gelände mit einem gemieteten E-Scooter, als er ohne äußere Einwirkung stürzte. Augenzeugen berichteten, dass keine weiteren Fahrzeuge oder Personen beteiligt waren.
Die Einsatzkräfte der Polizei trafen wenige Minuten später am Unfallort ein. Sie stellten bei dem Mann auffällige Ausfallerscheinungen fest. Der Betroffene blieb nach dem Sturz bei Bewusstsein, erlitt jedoch Verletzungen, die eine Einlieferung ins Krankenhaus erforderlich machten.
Alkoholwert bei 1,5 Promille – Blutprobe angeordnet
Bei der Unfallaufnahme gab der 40-Jährige an, bereits den gesamten Tag über Alkohol konsumiert zu haben. Ein durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte dies: Der Wert lag bei etwa 1,5 Promille. Aufgrund des Verdachts einer Straftat ordneten die Polizeibeamten eine Blutentnahme zur weiteren Beweissicherung an.
Der Fahrer war allein beteiligt.
Es gab keine Fremdeinwirkung.
Ein medizinischer Einsatz war erforderlich.
Der Alkoholwert überschritt die erlaubte Grenze deutlich.
Die Polizei Bonn erklärte, dass die Fahrt mit einem E-Scooter unter Alkoholeinfluss strafrechtlich relevant sein kann. Dabei kann nicht nur eine Geldstrafe, sondern auch der Verlust des Führerscheins drohen – selbst wenn der E-Scooter nicht schneller als 20 km/h fährt.
Hinweise der Polizei zum E-Scooter-Gebrauch
Die Polizei betonte erneut die geltenden Vorschriften für das Führen von Elektrokleinstfahrzeugen im öffentlichen Raum. E-Scooter unterliegen denselben Regeln wie Autos oder Motorräder. Wer alkoholisiert fährt, begeht bei bestimmten Promillewerten eine Straftat. Die Behörden weisen regelmäßig auf folgende Konsequenzen hin:
- Ab 0,5 Promille: Ordnungswidrigkeit, Bußgeld, Punkte.
- Ab 1,1 Promille: Straftat, Führerscheinentzug möglich.
- Unfall unter Alkohol: Immer strafbar – unabhängig vom Promillewert.
- Wiederholungstäter: Höhere Strafen und MPU-Anordnung.
Polizei appelliert an die Verkehrsteilnehmer
Der aktuelle Fall in Bonn-Duisdorf zeigt erneut, wie riskant Alkohol im Straßenverkehr ist – auch bei scheinbar harmlosen Fortbewegungsmitteln. Die Polizei wird weiterhin gezielte Kontrollen durchführen, um ähnliche Vorfälle zu vermeiden. Besonders in den Abendstunden und am Wochenende sollen die Streifenfahrten verstärkt werden.
Verantwortungsbewusstes Verhalten bleibt entscheidend, um Unfälle wie diesen zu verhindern.
Quelle: EXPRESS, www.globewings.net/de